FDP/WFO-Fraktion im Rat der Stadt Oldenburg

Montag, 21. Mai 2012
05.04.2011 04.04.2011

Straßenreinigungssatzung

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Ratsfraktion, Nils Krummacker, stellt den nachfolgenden Antrag für die nächste Sitzung des Werkausschusses Abfallwirtschaft:

"Die FDP-Ratsfraktion bittet in der nächsten Sitzung des Werkausschusses Abfallwirtschaft um Stellungnahme zu der beigefügten Email vom 3. April 2011."

 

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Ausgangsmail:

  "Als Bürger Stadt Oldenburg ist mir aufgefallen, dass Eigentümer von Hintergrundstücken nicht zur Straßenreinigung und zum Winterdienst nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Oldenburg herangezogen werden.

Bei der Suche nach anderen Lösungen ist mir aufgefallen, dass andere Gemeinden diese "Ungerechtigkeit" in ihren Straßenreinigungssatzungen explizit gelöst haben.

Mein Vorschlag (siehe Anlage) zielt in diese Richtung.

Es würde mich sehr freuen, wenn auch die Stadt Oldenburg eine entsprechende Satzungsänderung vornehmen würde."

 

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Antrag auf Änderung

der

Satzung der Stadt Oldenburg (Olbg)

über die Reinigung der öffentlichen Straßen

und die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung

(Straßenreinigungssatzung)

vom 16.10.1989, zuletzt geändert durch Satzung vom 22.11.2010 

§ 3 der o.a. Satzung erhält einen neuen Abs. 5:

 Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zu der sie erschließenden Straße, so bilden das an die Straße angrenzende Grundstück (Kopfgrundstück) und die dahinterliegenden Grundstücke (Hintergrundstücke) eine Straßenreinigungseinheit. Hintereinander zu der sie erschließenden Straße liegen Grundstücke, wenn sie mit der Hälfte oder mehr ihrer dieser Straße zugekehrten Seite hinter dem Kopfgrundstück liegen. Die Eigentümer und Besitzer der zur Straßenreinigungseinheit gehörenden Grundstücke sind abwechselnd reinigungspflichtig. Die Reinigungspflicht wechselt von Woche zu Woche. Sie beginnt jährlich neu bei dem Verpflichteten des Kopfgrundstücks, fortfahrend in der Reihenfolge der dahinterliegenden Grundstücke.

Abs. 5 wird Abs. 6.

Begründung:

Durch die derzeitige Satzung der Stadt Oldenburg entsteht die kuriose Situation, dass eine 90 jährige allein lebende alte Dame, die ihr Grundstück aus Altergründen aufgeteilt hat und auf deren Hintergrundstück nun ein 10 Familienhaus steht, allein für die Straßenreinigung und den Winterdienst zuständig ist.

Gerade bei der Vielzahl der Oldenburger „Handtuchgrundstücke“, die aufgeteilt und dann mit ein oder zwei Häusern bebaut wurden, erscheint mir eine Neuregelung unter Einbeziehung der Hintergrundstücke notwendig, zumal diese bei den Gebühren mit herangezogen werden. 

Bei einer Vielzahl von Straßenreinigungssatzungen ist die obenstehende Regelung aufgeführt.

 

 

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