FDP wünscht Ombudsstelle beim Jobcenter
Das Oldenburger Jobcenter soll einen neuen Ansprechpartner zur Aufnahme von Anregungen und Beschwerden von Betroffenen und anderen interessierten Einzelpersonen, Verbänden, Institutionen und Initiativen erhalten.
Diese sogenannte Ombudsstelle wird von der FDP-Ratsfraktion beantragt. Nach Vorstellung der Liberalen soll die Ombudsstelle Beschwerden konkret ablehnen können, eine Mediatorenrolle zwischen Mitarbeitern und Klienten einnehmen und den Gremien regelmäßig Bericht erstatten. Der Ombudsstelle sollen, so die Antragsteller, zwei Vertreter aus dem Rat sowie eine Vertre- terIn der Arbeitsgemeinschaft der Oldenburger Wohlfahrtsverbände und der Leiter des Jobcenters zugeordnet werden.
„Wir versprechen uns von einer solchen Einrichtung ein großes Stück Transparenz“, so der Vorsitzende der FDP-Ratsfraktion, Hans-Richard Schwartz. „Mit einem solchen Beschwerdemanagement werde gerade auch das Jobcenter spürbar entlastet.“
Über diesen Antrag wird in der kommenden Sitzung des Soziallauschusses beraten werden.
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Antrag des Vorsitzenden der FDP-Ratsfraktion, Hans-Richard Schwartz:
"Die FDP-Ratsfraktion stellt zu TOP 5 der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 20. Dezember 2010 den Antrag, die
Einrichtung einer Ombudsstelle
vorzusehen.
Diese sollte als Ansprechpartner zur Aufnahme von Anregungen und Beschwerden von Betroffenen und anderen interessierten Einzelpersonen, Verbänden, Institutionen und Initiativen zur Verfügung stehen. Die Ombudsstelle sollte Beschwerden konkret ablehnen können, eine Mediatorenrolle zwischen Mitarbeitern und Klienten einnehmen und regelmäßig den Gremien Berichte erstatten. Der Ombudsstelle sollten zwei Vertreter aus dem Rat sowie eine VertreterIn der Arbeitsgemeinschaft der Oldenburger Wohlfahrtsverbände und dem Leiter des Jobcenters zugeordnet werden.
Wir versprechen uns von einer einer solchen Einrichtung ein großes Stück Transparenz und gleichzeitig auch eine Unterstützung der MitarbeiterInnen des Jobcenters.
Im Hinblick darauf, dass es bei der Installierung eines solchen Gremiums noch klärenswerte Einzelheiten gibt, sollte insoweit damit noch einmal der Fachausschuss befasst werden.
Im übrigen beziehe ich mich hinsichtlich dieser Überlegungen auf die entsprechenden Ausführungen, die die Leiterin des Kommunalen Jobcenters Hamm, Frau Marie-Luise Roberg, in der Sitzung des Sozialausschusses am 15. November 2010 getätigt hat.













