FDP/WFO-Fraktion im Rat der Stadt Oldenburg

Montag, 21. Mai 2012
25.10.2010 25.10.2010

Aufsichtsbehörde soll entscheiden!

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Ratsfraktion, Nils Krummacker, will den freiwilligen Verzicht auf die Rückerstattung von zu viel gezahlten EWE-Beträgen im Rahmen der Unterbringungskosten – wie von Henning Scherf empfohlen – durch die Kommunalaufsicht geklärt wissen.

Primär soll die Kommunalaufsicht Auskunft darüber geben, ob der Verzicht haushaltsrechtlich überhaupt möglich ist und sich mit der angespannten Haushaltslage sowie mit dem vom Rat beschlossenen Konsolidierungskonzept vereinbaren lässt.

 

„Damit kann auf ein externes Gutachten verzichtet werden“, so Nils Krummacker, „weil die Position der Kommunalaufsicht rechtlich verbindlich ist.“



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Der Vorsitzende der FDP-Ratsfraktion, Nils Krummacker, stellt den nachfolgenden Antrag für die nächste Sitzung des Rates:

 "Die Verwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht zu folgenden Punkten einzuholen:

  •  Darf die Stadt Oldenburg (nach Scherf-Empfehlung) freiwillig auf die Rückerstattung von zu viel gezahlten Haushaltmitteln im Rahmen der Unterbringungskosten verzichten (haushaltsrechtlich)? 
  • Ist ein solcher Verzicht aus Sicht der Genehmigungsbehörde mit der Haushaltssituation und dem vom Rat beschlossenen Konsolidierungskonzept vereinbar?

Auf ein externes Rechtsgutachten mit den damit verbundenen Kosten kann verzichtet werden, da letztlich die Position der Aufsichtsbehörde entscheidend ist. 

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